Das Stufenmodell: Aufteilung des CO2-Preises zwischen Mieter und Vermieter
Am 2. April 2022 hat sich die Ampelkoalition auf ein Stufenmodell zur fairen Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mietern und Vermietern verständigt. Bisher trugen Mieter den CO2-Preis für Heizkosten alleine. Ab dem 1. Januar 2023 erfolgt eine Verteilung der Klimaabgabe basierend auf der Energiebilanz des Hauses. Dies gilt für Wohngebäude in 10 Stufen und für Nichtwohngebäude im Verhältnis 50:50.
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Der CO2-Preis erklärt
Seit Januar 2021 hat CO2 in Deutschland einen Preis. Die Bundesregierung hatte im Dezember 2019 als Maßnahme des Klimaschutzprogramms 2030 das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) verkündet. Das Gesetz regelt die Bepreisung der Emissionen von Kohlenstoffdioxid im Bereich Wärme und Verkehr und ermöglichte den nationalen Handel von Emissionszertifikaten. Die CO2-Abgabe soll als Anreiz zur reduzierten Verbrennung der fossilen Energieträger dienen. Die Einnahmen aus der CO2-Steuer werden in Klimaschutzmaßnahmen zur Erreichung der Klimaziele investiert. Mit dem BEHG ergänzt die Bundesregierung den europäischen Emissionshandel zur Minderung des Ausstoßes von Treibhausgasen.
Die CO2-Bepreisung bedeutet im Sektor Wärme konkret eine Steuer pro Tonne CO2 für die Nutzung von Öl und Gas. Je höher der CO2-Verbrauch durch Heizen, desto höher die Kosten durch die zusätzliche Abgabe, welche automatisch über den Einkaufspreis entrichtet wird.
Der Emissionshandel startete in 2021 mit einem CO2-Preis von 25 € pro Tonne, aktuell liegt der Preis bei 30 € pro Tonne CO2. Nach Emissionshandelsstelle beträgt demnach in 2022 die CO2-Steuer 9,5 Cent pro Liter Heizöl und 0,7 Cent pro Kilowattstunde für Erdgas. Bis zum Jahr 2025 soll der Zertifikatspreis bis auf 55 € pro Tonne schrittweise steigen. Ab 2026 wird der CO2-Preis durch Versteigerungen ermittelt, der vorgegebene Preiskorridor beträgt dabei zwischen 55 bis 65 € pro Tonne CO2.
Bislang wurden die CO2-Kosten komplett von den Mietern getragen. Ob auch Vermieter an der CO2-Steuer beteiligt werden sollen, wurde von der damaligen Bundesregierung in 2021 für einige Wochen diskutiert. Der Vorschlag, die Mehrkosten auf Heizöl und Gas je zur Hälfte auf Mieter und Vermieter aufzuteilen, wurde letztendlich am 21.6.2021 durch die Union abgelehnt. Hauptargument hierbei war, dass Vermieter keinen Einfluss auf das Heizverhalten der Mieter haben und somit auch nicht an der Anreizsetzung zum reduzierten Verbrauch beteiligt werden sollten.
Auswirkung der CO2-Abgabe auf die Heizkosten
In der folgenden Tabelle werden die CO2-Abgaben pro Tonne Brennstoff von 2021 bis 2025 sichtbar.

Für einen durchschnittlichen Einfamilienhaushalt in Deutschland mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh Erdgas (entspricht ca. 2.000 Litern Heizöl), entstehen somit folgende zusätzliche Kosten neben den Brennstoffkosten durch den CO2-Preis:

Die Berechnung verdeutlicht die günstigere Bepreisung der Erdgas Emissionen und somit geringeren CO2-Abgabe. Erdöl hat im Vergleich zu Erdgas höhere klimaschädliche Auswirkungen in der Emission und somit einen höheren CO2 Preis pro Tonne. Der Umstieg von Öl auf eine andere Heizungsart wie beispielsweise Gas birgt somit Sparpotential.

Gut zu wissen
Im Vergleich zu den Preissteigerungen von Heizöl und Gas bleibt die Höhe der CO2-Abgabe von geopolitischen Spannungen unberührt.

Kostenumlage auf Vermieter mit dem Zehn-Stufenmodell
Zwar lassen sich die Brennstoff Emissionen durch ein verbessertes Heizverhalten der Mieter reduzieren, der viel größere Hebel zur Reduktion von CO2-Emissionen liegt jedoch in der energetischen Sanierung eines Gebäudes - und diese Verantwortung liegt in der Regel beim Vermieter. Das nun von der Bundesregierung beschlossene Zehn-Stufenmodell setzt hier an um die Lenkungswirkung des CO2-Ausstoßes beim Heizen ab Januar 2023 vollumfänglicher zu realisieren, indem die Kosten zwischen Mietern und Vermietern fair aufgeteilt werden.
Durch das Stufenmodell wird die Steuer nicht mehr alleinig auf die Mieter und deren Heizverhalten abgewälzt, sondern von der Energiebilanz des Hauses abhängig gemacht. Je schlechter die Energiebilanz, desto höher die prozentuale Kostenbeteiligung der Vermieter am CO2-Preis und somit die Anreizsetzung, in die energetische Sanierung des Gebäudes zu investieren. Berechnungsgrundlage ist der jährliche CO2-Ausstoß pro m² des vermieteten Gebäudes.
Das Stufenmodell findet Anwendung für alle Wohngebäude, inklusive Wohn-, Alten- und Pflegeheime sowie Gebäude mit gemischter Nutzung, für deren Beheizung Brennstoffe genutzt werden, die unter das BEHG fallen.
Die Festlegung der von den Parteien pro Wohneinheit zu tragenden CO2-Kosten erfolgt über die Heizkostenabrechnung. Die Festlegung der von den Parteien pro Wohneinheit zu tragenden CO2-Kosten soll über die Heizkostenabrechnung erfolgen.
Die CO2-Kosten sollen über die Heizkostenabrechnung pro Wohneinheit ermittelt und dann zwischen Vermieter und Mieter verteilt werden können.
Die 10 Stufen der CO2-Preisverteilung zwischen Vermieter und Mieter
Die Kostenbeteiligung für Vermieter erfolgt in zehn Stufen, in denen der Anteil immer weiter zunimmt, je schlechter die Energiebilanz des Hauses. Bei Gebäuden mit sehr guter Wärmedämmung mit dem KFW Effizienzhaus 55 Standard müssen Mieter weiterhin alleine die CO2-Kosten tragen. Bei Wohnungen mit sehr schlechter Energiebilanz von mindestens 52 Kilogramm CO2-Emission pro m² pro Jahr tragen Vermieter 90 Prozent der CO2-Steuer.
Ausnahmen soll es für Vermieter geben bei für denkmalgeschützten Gebäuden oder in Milieuschutz-Gebieten, wo eine Sanierung nicht so einfach durchgeführt werden kann.
Das Stufenmodell veranschaulicht, ab 1. Januar 2023 gilt:

Quelle: BMWI
Beispielrechnung CO2-Kosten für Vermieter ab 2023
Beispielrechnung für Heizöl
Laut Hausjournal liegt der durchschnittliche Jahresverbrauch an Heizöl in Deutschland aktuell bei ca. 13,5 Litern pro Quadratmeter. Für eine 60 m² Wohnung ergeben sich bei einem Heizölpreis von 93,43 Cent pro Liter (Durchschnittspreis Februar 2022, Statista) Heizkosten in Höhe von:
13,5 Liter * 93,43 Cent/Liter * 60 m² = 756,78 € pro Jahr.
In den Kosten ist die CO2-Abgabe bereits enthalten, diese beträgt für 2022:
13,5 Liter * 9,5 Cent/Liter * 60 m² = 76,95 € pro Jahr.
Folgende Anteile am CO2-Preis ergeben sich für Vermieter bei einer 60 m² Wohnung mit einem somit durchschnittlichen Jahresverbrauch von 810 Litern Heizöl:

Beispielrechnung für Erdgas
Bei Beheizung mit Gas liegt laut www.techem.com/de der durchschnittliche Verbrauch eines vier-Personen-Haushaltes bei 140 kWh pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr.
Für eine 60 m² Wohnung belaufen sich die Heizkosten bei einem Erdgaspreis von durchschnittlich 12,21 Cent pro kWh (Anfang 2022, www.bdew.de) demnach auf:
140 kWh * 12,21 Cent/kWh * 60 m² = 1.025,64 € pro Jahr.
In den Kosten ist die CO2-Abgabe bereits enthalten, diese beträgt für 2022:
140 kWh * 0,7 Cent/kWh * 60 m² = 58,80 € pro Jahr.
Wir hoffen, dieser Beitrag hat Ihnen gefallen. Bei Fragen zum Stufenmodell oder zum Vermietungs- und Verwaltungsservice bei Home, buchen Sie sich eine kostenfreies Gespräch bei einem unserer Home Experten online oder rufen Sie direkt an unter +49 (0)30 88789851.